Viele Altbauwohnungen werden über dem gesetzlich zulässigen Richtwert vermietet. Prüf in einer Minute unverbindlich, wie viel du rückfordern könntest.
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Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und stellt keine Rechtsberatung dar. Der zulässige Mietzins – insbesondere der Lagezuschlag – wird im Einzelfall von der Schlichtungsstelle, dem Gericht oder einer sachverständigen Person festgestellt und kann abweichen. Methodik orientiert an den Empfehlungen der AK Wien / MA 25.